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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1432/13

Datum:
18.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1432/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1118.9L1432.13.00
 
Schlagworte:
Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen Fahrerlaubnisprüfung Anspruch auf Zulassung zu praktischen Prüfung
Normen:
StVG § 2; StVG § 2 Abs 2; StVG § 2 Abs 5
Leitsätze:

§ 2 StVG unterscheidet zwischen der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die in Absatz 5 materiell definiert ist, und deren formalisiertem Nachweis.

Ist erwiesen, dass ein Fahrerlaubnisbewerber über die materielle Befähigung nicht verfügt, kann er sich auf deren formalisierten Nachweis durch bestandene theoretische Prüfung nicht berufen und hat keinen Anspruch auf Zulassung zur praktischen Prüfung.

 
Tenor:
 
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