Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 3327/11

Datum:
28.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3327/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0528.9K3327.11.00
 
Schlagworte:
Schwarzbau Schriftlichkeitserfordernis Baugenehmigung Treu und Glauben
Normen:
AVerwGebO NRW § 2; AGT Tarifstelle 2.8.1.1; BauO NRW § 75 Abs 1
Leitsätze:

Die Erhebung einer erhöhten Baugenehmigungsgebühr nach der Tarifstelle 2.8.1.1 AGT zur AVerwGO NRW ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Bauherr sich darauf beruft, dass ein Mitarbeiter der Bauordnungsbehörde ihm schon vor Genehmigunserteilung zugesagt habe, es könne mit dem Bau bereits begonnen werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank