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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 5773/12.A

Datum:
13.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7a K 5773/12.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0313.7A.K5773.12A.00
 
Schlagworte:
Asylgewährung Serbien Roma Belastungsstörung Anforderung an Atteste
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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