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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 2502/13.A

Datum:
25.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7a K 2502/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0925.7A.K2502.13A.00
 
Schlagworte:
Mazedonien, Roma
 
Tenor:

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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