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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 852/13

Datum:
13.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 852/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0813.7L852.13.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung Kokain unbewusster Konsum Bindung an Strafurteile
 
Tenor:

  Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.              Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3.              Der Antrag, die Hinzuziehung des Prozessbevoll-mächtigten im Anhörungsverfahren für notwendig zu erklären, wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

4.              Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt

 
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