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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1289/13

Datum:
17.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1289/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1017.7L1289.13.00
 
Schlagworte:
Drogenkonsum Amphetamin Kokain forensischer Nachweis
Normen:
StVG § 3 Abs 1 Satz 1; FeV § 46 Abs 1
 
Tenor:

1.              Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.              Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3.              Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

 
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