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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 4502/11

Datum:
27.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4502/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0227.7K4502.11.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Pflichtfahrgebiet, Umfang der Ortskenntnisse, Führerschein
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung antragsgemäß zu verlängern und ihm einen Führerschein auszustellen, der auf das ganze Kreisgebiet Recklinghausen erstreckt ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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