Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3512/12

Datum:
10.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3512/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0410.7K3512.12.00
 
Schlagworte:
Gewerbeuntersagung, Steuerrückstände, Rechtsschutzinteresse nach Gewerbeabmeldung
Normen:
GewO § 35 Abs. 1Satz 1; GewO § 35 Abs. 1 Satz 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank