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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6z L 1058/13

Datum:
09.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6z. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6z L 1058/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0909.6Z.L1058.13.00
 
Schlagworte:
Zweitstudium
 
Tenor:

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt

 
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