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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 3208/12

Datum:
25.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 3208/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1125.6K3208.12.00
 
Schlagworte:
Werbetafel, Verkehrsgefährdung
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versagungsbescheides vom 11. August 2012 (Az.: 00608-12-03) verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Premium-Billboard Werbeanlage für wechselnden Plakatanschlag auf dem Grundstück F.       Straße 62 in H.              (Gemarkung I.     , Flur 14, Flurstück 338) zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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