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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 504/13

Datum:
29.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 504/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0729.5L504.13.00
 
Schlagworte:
Rücksichtnahme
Normen:
BauGB § 34
 
Tenor:

1.               Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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