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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 302/13

Datum:
28.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 302/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0328.5L302.13.00
 
Schlagworte:
Nachbarklage, Dachausbau, Abstandflächen, Gebot der Rücksichtnahme, Verschattung
Normen:
BauO NRW § 6
 
Tenor:

1.               Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

                                                                      2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 € festgesetzt.

 
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