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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1596/12

Datum:
02.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1596/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0102.5L1596.12.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und die Antragstellerin zu 2. je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert beträgt 5.000 EUR.

 
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