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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4936/11

Datum:
17.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4936/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0117.5K4936.11.00
 
Schlagworte:
Rechtsschutzinteresse; Vorbescheid; gewerberechtliche Erlaubnis ausgeschlossen
Normen:
GlüStV
Leitsätze:
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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