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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1443/13

Datum:
27.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1443/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1227.4L1443.13.00
 
Schlagworte:
Studienortwechsel, Härtefall, Aufnahmekapazität im höheren Fachsemester
Normen:
VergabeVO NRW § 25 Abs 2
Leitsätze:

Kein Anspruch auf Zulassung in einem höheren Fachsemester im Rahmen eines Studienortwechsels, wenn die festgesetzte Zulassungszahl durch Rückmelder ausgeschöpft wird.

 
Tenor:

.              Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2.              Der Streitwert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.

 
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