Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 K 4335/11

Datum:
25.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 4335/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0425.2K4335.11.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1476/13
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
Leitsätze:

Zur Frage des Anspruchs eines Trägers einer Kindertageseinrichtung auf Förderung nach den "Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen"

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank