Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 356/13

Datum:
18.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 356/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0418.15K356.13.00
 
Schlagworte:
Klagefrist, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzungsfrist, Bevollmächtigter, Rechtsanwalt, Eingangsbestätigung
Normen:
VwGO § 60 Abs 2, VwGO § 74 Abs 1
Leitsätze:

Die Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag wird nicht eingehalten, wenn sich ein bevollmächtigter Rechtsanwalt erst 4 Monate nach der vermeintlichen Klageerhebung beim Gericht nach der Klage erkundigt, obwohl er keine Eingangsbestätigung durch das Gericht erhalten hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1234567891011121314151617181920212223
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank