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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 803/13

Datum:
31.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 803/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0731.14L803.13.00
 
Schlagworte:
Fahrtenbuch Fahrtenbuchanordnung Geschwindigkeitsübertretung Verkehrsverstoß Zeugnisverweigerungsrecht Aussageverweigerungsrecht
Normen:
StVZO § 31a; VwGO § 80 Abs. 5
Leitsätze:

Ein für die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung kausaler Ermittlungsfehler liegt nicht vor, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

 
Tenor:

.               Der Antrag wird abgelehnt.                            Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 1.200,00 € festgesetzt.

 
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