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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 474/13

Datum:
25.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 474/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0425.14L474.13.00
 
Schlagworte:
Demonstration Die Rechte Nationaler Widerstand Dortmund Partei Verbot Verein Vereinigung Versammlung Versammlungsverbot
Normen:
VersammlG § 15, VersG § 15, VereinsG § 20
Leitsätze:

Kein tragfähiges Versammlungsverbot für eine 1. Mai Demonstration der Partei „Die Rechte“, wenn einem unbefangenen Betrachter nicht der Eindruck vermittelt wird, es handele sich dabei unmittelbar und eine Aktion zugunsten einer verbotenen Vereinigung.

 
Tenor:

1.              Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom16. April 2013 wird wiederhergestellt.

                            Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2.              Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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