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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 1064/12

Datum:
07.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1064/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0307.13K1064.12.00
 
Schlagworte:
Hinterliegergrundstück private Erschließungsstraße Stichweg
Normen:
StrReinG NRW § 3 Abs 1
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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