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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 420/13

Datum:
23.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 420/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0523.12L420.13.00
 
Schlagworte:
Beamter Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand entgegenstehende dienstliche Gründe Darlegungslast
Normen:
LBG NRW § 32 Abs 1; VwGO § 123 Abs 1
Leitsätze:

Im Falle eines Antrags eines Beamten auf Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand hat der Dienstherr, der sich auf entgegenstehende dienstliche Gründe beruft, diese substantiiert darzulegen und (erforderlichenfalls) zu beweisen.

 
Tenor:
 
1 234567891011121314151617181920
 

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