Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1630/12

Datum:
18.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1630/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0118.12L1630.12.00
 
Schlagworte:
Telekom; Betriebsratsmitglied; Beförderung; Beurteilung; fiktive Nachzeichnung; Vergleichspersonen; Fortschreibung; Richtwerte
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Zur Beförderung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes (Vivento) bei der Telekom

 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Bereich der Einheit "Vivento_Stamm" zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen nach A 9_VZ+Z mit anderen Bewerbern als der Antragstellerin zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Ausgenommen hiervon sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 9.640,57 EUR - das 3,25-fache des monatlichen Endgrundgehaltes des angestrebten Amtes in Höhe von 2996,33 EUR - festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank