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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1201/13

Datum:
06.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1201/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1106.12L1201.13.00
 
Schlagworte:
Beförderung Ausschärfung Ausschöpfung
Normen:
VwGO § 123 Abs 1; GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Sind konkurrierende Bewerber um eine Beförderungsstelle formal gleich beurteilt, so hat der Dienstherr - vor einer Anwendung von Hilfskriterien - die Beurteilungen der Bewerber dahin auszuschärfen, ob die jeweiligen Einzelfeststellungen der Beurteilungen eine ggf. unterschiedliche Prognose in Richtung auf den Grad der Eignung für das Beförderungsamt zulassen.

 
Tenor:

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2.              Der Streitwert wird auf bis zu 9.000,- Eurofestgesetzt.

 
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