Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 1626/12

Datum:
23.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 1626/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0423.12K1626.12.00
 
Schlagworte:
Suspendierung, Verbot der Führung der dienstlichen Geschäfte, Justizvollzugsanstalt, Anstaltsleiter
Normen:
BeamtStG § 39
Leitsätze:

Die Entweichung von Gefangenen mit hohem Gefährdungspotential kann das Verbot der Dienstgeschäfte gegenüber dem Leiter der Justizvollzugsanstalt rechtfertigen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank