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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 L 926/13

Datum:
29.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 926/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1029.11L926.13.00
 
Tenor:

1.              Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H.       aus C.      beigeordnet.

2.              Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 3691/13 gegen die Weiterleitungsanordnung des Antragsgegners vom 29. Juli 2013 wird angeordnet.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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