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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 L 1505/13

Datum:
20.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 1505/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1120.11L1505.13.00
 
Schlagworte:
Volljährigkeit Inaugenscheinnahme Weiterleitungsanzeige
Normen:
§ 14 AsylVfG; § 22 Abs. 1 AsylVfG
Leitsätze:

Bedenken gegen die Richtigkeit einer zweiten Inaugenscheinnahme zur Feststellung des Bestehens von Volljährigkeit.

 
Tenor:

1.              Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin C.           aus C1.      beigeordnet.

2.              Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 5169/13 gegen die Weiterleitungsanordnung des Antragsgegners vom 8. Oktober 2013 wird angeordnet.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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