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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 2713/09

Datum:
24.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2713/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0424.9K2713.09.00
 
Schlagworte:
Einzelhandelsauschluss; Einzelhandelskonzept; DIN-Norm
Normen:
BauGB § 10 ABs 3; BauNVO § 1 Abs. 9
Leitsätze:

Wird die Festsetzung eines Einzelhandelsausschlusses damit begründet, dass ein beschlossenes EInzelhandelskonzept eingesetzt werden soll, so muss sich der Rat grundsätzlich an das Konzept halten.

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den am 6. April 2009 beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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