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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 646/12.A

Datum:
30.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7a K 646/12.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0530.7A.K646.12A.00
 
Schlagworte:
Kosovo; Blutrache; familiäre Gewalt; inländische Fluchtalternative
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

 
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