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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 583/12

Datum:
23.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 583/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0523.7L583.12.00
 
Schlagworte:
EU-Fahrerlaubnis
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2247/12 gegen Nr. 2 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. April 2012 wird wiederhergestellt und hinsichtlich Nr. 3 angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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