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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 429/12

Datum:
23.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 429/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0423.7L429.12.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Entziehung, Kokain, Drogenkonsum
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin C. aus E. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt

 
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