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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1350/12

Datum:
21.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1350/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1121.7L1350.12.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem; mehrfaches Durchlaufen der Punktemaßnahmen
Normen:
StVG § 3; StVG § 4
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antrag-stellers 7 K 4901/12 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27. September 2012 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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