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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1151/12

Datum:
15.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1151/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1015.7L1151.12.00
 
Schlagworte:
Entziehung, Fahrerlaubnis, Cannabis
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt L. aus E. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.528 EUR festgesetzt.

 
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