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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1061/12

Datum:
28.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1061/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0928.7L1061.12.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; fehlende Blutprobe; Mitwirkungspflicht des Betroffenen
Normen:
FeV §§ 11, 14, 46
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Jentsch aus Bochum wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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