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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 574/12

Datum:
24.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 574/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0724.7K574.12.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis, positive MPU
 
Tenor:

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 2. Januar 2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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