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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3537/11

Datum:
18.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3537/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0518.7K3537.11.00
 
Schlagworte:
Unterbringung nach dem PsychKG; Kostenforderung
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.437,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Gerichtsbescheid ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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