Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 2620/10

Datum:
24.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2620/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1024.7K2620.10.00
 
Schlagworte:
Ausweisung viszeralchirurgischer Betten in der Chirurgie; Auswahlentscheidung; Fortschreibung des Krankenhausplanes; Davon-Betten
Normen:
KHGG NRW § 14
Leitsätze:
 
Tenor:

Der Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Arns-berg vom 20. Mai 2010 hinsichtlich der Ablehnung einer Viszeralchirurgie wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Ausweisung von 30 viszeralchirurgischen Betten beim St. B. -Hospital in I. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank