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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 L 1267/11

Datum:
08.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 1267/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0308.6L1267.11.00
 
Schlagworte:
unzulässig; fehlende Antragsbefugnis; Änderungsbaugenehmigung; aliud
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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