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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 5860/10

Datum:
26.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 5860/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0726.6K5860.10.00
 
Schlagworte:
Abstandfläche; Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme
Normen:
BauO NRW § 6 Abs 15
Leitsätze:

Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Veränderung eines Anbaus an Wohnhaus

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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