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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 4944/10

Datum:
01.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4944/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0601.6K4944.10.00
 
Schlagworte:
Werbetafel; Veranstaltungsverbot
Normen:
BauO NRW § 13 Abs 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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