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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 303/12

Datum:
17.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 303/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0717.5L303.12.00
 
Schlagworte:
Pfändungsverfügung; Verjährung
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1479/12 der Antragsteller gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin ohne Datum über 22.319,62 EUR wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert beträgt 5.579,91 EUR.

 
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