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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1382/11

Datum:
22.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1382/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0222.5L1382.11.00
 
Schlagworte:
Vorbescheid; Bindungswirkung; Gebot der Rücksichtmnahme; überbaubare Grundstücksfläche
Normen:
BauO NRW § 6; BauO NRW § 71
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert beträgt 6.000 EUR.

 
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