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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1235/12

Datum:
15.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1235/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1115.5L1235.12.00
 
Schlagworte:
Zwangsvollstreckung; Grundsteuern; Vollstreckungsschutz
Normen:
VwVG NRW § 6; VwVG NRW § 6a
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 129,51 EUR festgesetzt.

 
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