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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1136/12

Datum:
18.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1136/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1118.5L1136.12.00
 
Schlagworte:
unvollständige Bauvorlage; Zurückweisung; Bauantrag
Normen:
BauO NRW § 72 Abs 1 Satz 2
 
Tenor:

1. Soweit die Beteiligten den vorliegenden Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 1.525,00 EUR festgesetzt.

 
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