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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 632/11

Datum:
17.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 632/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0217.5K632.11.00
 
Schlagworte:
Rückstände aus Vorjahren; Regelung informatorischer Charakter
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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