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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4842/10

Datum:
15.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4842/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0315.5K4842.10.00
 
Schlagworte:
Gebot der Rücksichtnahme, umlaufende Dachterrasse, Einsichtmöglichkeiten
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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