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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4356/11

Datum:
21.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
5 K 4356/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0221.5K4356.11.00
 
Schlagworte:
kommunale Steuern
Normen:
AO § 182, AO § 184
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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