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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 1600/10

Datum:
22.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1600/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0322.5K1600.10.00
 
Schlagworte:
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Bindungswirkung, erdrosselnde Wirkung
Leitsätze:

Im Rahmen des Schutzes der Berufsfreiheit kann eine Gewerbesteuerbelastung nur dann als erdrosselnd angesehen werden,wenn ein durchschnittlicher Gewerbetreibender auf dem Gebiet der hebeberechtigten Gemeinde gerade durch die Gewerbesteuer und nicht durch andere, insbesondere wirschaftliche Gründe nicht mehr in der Lage ist, in seinem Gewerbe die wirtschaftliche Grundlage seiner Lebensführung zu finden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten in Höhe des jeweils vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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