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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 30/12

Datum:
26.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 30/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1026.1K30.12.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung, Polizei, Prädikat, Prädikatsbeurteilung, Begründungspflicht
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 15. September 2011 aufzuheben und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue dienstliche Beurteilung über den Kläger zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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