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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 L 1396/11

Datum:
13.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1396/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0113.15L1396.11.00
 
Schlagworte:
bei den Eltern wohnen, typisierende Betrachtungsweise, Sozialhilfebezug
Normen:
§ 13 Abs. 2 BAföG, § 7 Abs. 5 SGB II
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. aus I. wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller.

 
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