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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 1242/12

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 1242/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1219.14L1242.12.00
 
Schlagworte:
Abfallbeseitigungsrecht, Entzug, Zertifizierung
Normen:
§ 56 KrWG
Leitsätze:

Kein Widerruf eines Entsorgungsfachbetrieb - Zertifikats durch die zuständige Abfallbehörde

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 11. Oktober 2012 - 14 K 4592/12 - gegen die an die Beigeladene gerichtete Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 27. September 2012 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der damit verbundenen Zwangsgeldandrohung angeordnet,

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.

 
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